"Lernen heißt, zweimal zu leben."
Mark Twain
Berufssprachkurse - allgemeine Information
Mit den Berufssprachkursen bereiten wir Sie auf das Arbeitsleben oder eine Berufsausbildung in Deutschland vor. LBW bietet Berufssprachkurse mit dem Ziel A2 bis C1 an.
In 400 oder 500 Stunden üben und vertiefen Sie deutsche Grammatik und lernen einen auf die Berufswelt bezogenen Wortschatz, damit Sie sich im Berufsalltag besser verständigen können. Dabei werden Ihre Fertigkeiten im Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben gleichermaßen trainiert. Die behandelten Themen umfassen Arbeitssuche, Bewerbung, Gespräche mit Kollegen und Vorgesetzten, die Kommunikation mit Kunden, allgemeine Regeln am Arbeitsplatz sowie die berufliche Fortbildung. Außerdem lernen Sie berufsbezogen E-Mails und Briefe zu schreiben.
Am Ende des Kurses legen Sie die Prüfung „Deutschtest für den Beruf“ ab.
Die Anmeldung kann täglich von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr erfolgen. Wir bitten um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0341 33 75 50 70 oder per E-Mail unter info@lbw-leipzig.de
- Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem berufsbezogenen
Sprachkurs - Letztes Sprachzertifikat oder Ergebnis eines Einstufungstests (falls vorhanden)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt die Kosten, wenn Sie.
- Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder
- Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, oder
- aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind (Härtefall). Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 50% der Kursgebühr zahlen. Wir informieren Sie dazu im persönlichen Gespräch.
- Test „Deutschtest für den Beruf“ (DTB) entsprechend Ihrem besuchten Kurs.
- Bei Bestehen erhalten Sie das Zertifikat „Deutschtest für den Beruf“
- 20 Unterrichtseinheiten pro Woche
- Vormittagskurse: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:45 Uhr
- Nachmittagskurse: Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 15:15 Uhr
- Abendkurse und Teilzeitkurse: auf Anfrage
LBW Aus- und Fortbildungsgesellschaft mbh
Torgauer Platz 1-3, Aufgang C
04315 Leipzig
Ansprechpartnerin: Frau Jeannette Hockl
Tel.: 0341 33 75 50 70
E-Mail: Hockl@lbw-leipzig.de
- Straßenbahn: Linie 3, Haltestelle „Volksgarten“
allgemeine Teilnahmevoraussetzungen für BSK
Arbeitssuchende
An Berufssprachkursen können Zugewanderte aus Drittstaaten, EU-BürgerInnen und Deutsche mit Migrationshintergrund teilnehmen, die sich sprachlich weiterqualifizieren möchten.
Voraussetzungen sind, dass Sie
- arbeitsuchend gemeldet sind.
- Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen.
- Eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in einer Ausbildung befinden.
- Gerade ein Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen.
Beschäftigte
Auch wenn Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, Ihre Sprachkenntnisse aber nicht ausreichen, um in Ihrem Arbeitsalltag zurechtzukommen, können Sie einen Berufssprachkurs besuchen.
Geduldete
Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, können an einem Berufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen.
Teilnahmevoraussetzungen für BSK mit dem Ziel A2
Teilnehmen kann, wer
- trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs inklusive der 300 Wiederholungsstunden das Sprachniveau A2 nicht erreicht hat,
- oder ein gültiges A1-Zertifikat von einem anerkannten Sprachtestanbieter (z.B. telc, Goethe-Institut) vorlegen kann, das zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 6 Monate ist,
- oder in einem Einstufungstest das Sprachniveau A1 in allen vier Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen) nachweisen konnte.
- Bei Fragen zu Ihrer möglichen Teilnahme sprechen Sie uns bitte an.
Teilnahmevoraussetzungen für BSK mit dem Ziel B1
Teilnehmen kann, wer
- trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs inklusive der 300 Wiederholungsstunden das Sprachniveau B1 nicht erreicht hat,
- oder ein gültiges A2-Zertifikat von einem anerkannten Sprachtestanbieter (z.B. telc, Goethe-Institut) vorlegen kann, das zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als sechs Monate ist,
- oder in einem Einstufungstest das Sprachniveau A2 in allem 4 Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen) nachweisen konnte.
- Bei Fragen zu Ihrer möglichen Teilnahme sprechen Sie uns bitte an.
Teilnahmevoraussetzungen für BSK mit dem Ziel B2
Teilnehmen kann, wer
- ein B1 Zertifikat vorlegen kann, das nicht älter als 6 Monate ist und
- eine seiner Qualifikation und/oder beruflichen Neigungen entsprechende Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit aufnehmen oder sich beruflich neu orientieren möchte.
- Bei Fragen zu Ihrer möglichen Teilnahme sprechen Sie uns bitte an.
Teilnahmevoraussetzungen für BSK mit dem Ziel C1
Teilnehmen kann, wer
- ein B2 Zertifikat vorlegen kann, das nicht älter als 6 Monate ist und
- eine seiner Qualifikation und/oder beruflichen Neigungen entsprechende Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit aufnehmen oder sich beruflich neu orientieren möchte.
- Bei Fragen zu Ihrer möglichen Teilnahme sprechen Sie uns bitte an.
Arbeitsplatzorientierte Berufssprachkurse (Job-BSK)
Kursinhalte
Alle Kursinhalte werden individuell mit den Beschäftigten und dem Betrieb abgesprochen.
Der Job-BSK enthält drei Komponenten.
1. Berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug
In der ersten Komponente geht es um allgemeine berufsbezogene
Kommunikationssituationen. Hier werden allgemeine, typische Situationen des Arbeitsalltags geübt, wie z.B. um Unterstützung bitten, Termine vereinbaren, Arbeitsaufträge bestätigen, Rückfragen stellen, Krankmeldung, die Teilnahme an Besprechungen, der Umgang mit Gefahren usw.
2. Arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung
In dieser Komponente werden konkrete arbeitsplatzbezogene und fachspezifische Inhalte vermittelt. Voraussetzung ist die vorherige Ermittlung dessen, war an Sprachhandlungen am konkreten Arbeitsplatz nötig ist. Dies erfolgt in Rücksprache mit dem Arbeitgeber und erfordert auch den Zugang der Lehrkraft zum Arbeitsplatz für Hospitationen bzw. Arbeitsplatzerkundung.
3. Individuelles Sprachcoaching und Lernberatung
Das individuelle Sprachcoaching ist integraler Bestandteil des Job-BSK und sollte mindesten 5 UE umfassen. Es enthält Einzelstunden, gezielte Übungen und Feedbackgespräche.
Der Job-BSK schließt weder mit einer Prüfung noch mit einem Zertifikat ab. Die Teilnehmer
erhalten jedoch eine Einschätzung ihres Lernfortschritts durch die Lehrkraft im Rahmen
eines Feedbackgesprächs. Außerdem wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, auf der
die Inhalte des Kurses aufgelistet und die Lernfortschritte festgehalten werden.
Voraussetzung zur Teilnahme am Job-BSK
1. Sprachliche Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme am Job-BSK sind Sprachkenntnisse mindesten auf dem
Niveau A2 (GER) oder – besser – auf dem Niveau B1 (GER). Der vorherige erfolgreiche
Abschluss eines Integrationskurses ist von Vorteil, aber keine Vorbedingung.
2. Berufliche Voraussetzung
Die Teilnahme am Job-BSK ist nur möglich, wenn Sie sich bereits in einem
Beschäftigungsverhältnis befinden oder eine konkrete Zusage für ein
Beschäftigungsverhältnis von einem Arbeitgeber haben und Sie sich auf diese Tätigkeit
vorbereiten wollen.
- Der Kurs umfasst 100-150 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
- Die Kursdauer variiert je nach vereinbarter Anzahl der Unterrichtseinheiten pro
Woche. - Die Kurszeiten werden in Rücksprache mit dem Arbeitgeber individuell festgelegt.
Der Unterricht kann in unseren Räumen oder in geeigneten Räumen des Betriebs
stattfinden. Er kann auch in Teilen online durchgeführt werden.
Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns direkt Kontakt auf. Sie erreichen per Telefon unter
0341 33 75 50 70 oder per E-Mail unter info@lbw-leipzig.de
- info@lbw-leipzig.de
- 0341 33 75 50 70
